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Rechnungen schreiben
Was du in diesem Artikel lernst
Du legst das Fälligkeitsdatum einer Rechnung selbst fest, statt es aus der Zahlungsbedingung berechnen zu lassen. Das brauchst du vor allem, wenn eine Rechnung ein Datum in der Vergangenheit trägt.
Wann dir das hilft
Du hast im September drei Tage bei Frau Fischbeck gearbeitet, kommst aber erst Ende Oktober zur Rechnung und setzt das Rechnungsdatum auf den 15.09. Bei ihr ist als Zahlungsbedingung „Sofort zahlbar“ hinterlegt. TREELAX Partner rechnet die Fälligkeit vom Rechnungsdatum aus. Die Rechnung ist also schon überfällig, sobald du sie buchst. Nutzt du das Mahnwesen, bekommt deine Kundin womöglich gleich eine Zahlungserinnerung.
Wie TREELAX Partner die Fälligkeit berechnet
Ein eigenes Feld für die Valuta gibt es in der Rechnung nicht. Die Fälligkeit ergibt sich aus zwei Angaben:
Rechnungsdatum
Zahlungsbedingungen, z. B. „Sofort zahlbar“ oder „14 Tage netto“
Rechnungsdatum plus Zahlungsfrist ergibt das Fälligkeitsdatum. Solange eine Zahlungsbedingung eingetragen ist, zeigt der Entwurf das Fälligkeitsdatum gar nicht an.
So legst du das Fälligkeitsdatum selbst fest
1. Öffne die Rechnung im Entwurf über Buchhaltung > Kunden > Ausgangsrechnungen.
2. Lösche den Eintrag im Feld Zahlungsbedingungen, sodass das Feld leer ist.

3. Die Zeile heißt jetzt Fälligkeitsdatum. Trag dort das Datum ein, bis zu dem dein Kunde zahlen soll.

4. Prüf die übrigen Angaben und klick auf Bestätigen.
Das Fälligkeitsdatum bleibt nach dem Buchen so stehen, wie du es eingetragen hast. Überfällig ist die Rechnung erst nach diesem Tag.

Besser: Leistungsdatum statt Rückdatieren
Oft musst du gar nicht zurückdatieren. Das Rechnungsdatum ist der Tag, an dem du die Rechnung ausstellst. Wann du gearbeitet hast, steht im Leistungsdatum, das du als Zeitraum von … bis eintragen kannst. Lässt du das Rechnungsdatum auf heute stehen, stimmt die Fälligkeit aus der Zahlungsbedingung automatisch und du musst nichts von Hand ändern. Ob du eine Rechnung im Einzelfall zurückdatieren darfst, klärst du am besten mit deinem Steuerberater.
Gut zu wissen
Das eigene Fälligkeitsdatum gilt nur für diese eine Rechnung. Die Zahlungsbedingung, die beim Kunden hinterlegt ist, bleibt unverändert.
Die Wertstellung (Valuta) auf deinem Bankkonto hat mit der Rechnung nichts zu tun. Sie kommt automatisch mit den Umsätzen aus dem Bankabruf.
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