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Bank und Zahlungen
Was du in diesem Artikel lernst
Du buchst eine Privatentnahme dort, wo sie ohnehin schon liegt: an der Abbuchung im Bankabgleich. Über die manuelle Anpassung setzt du das richtige Konto dagegen, ohne selbst eine Buchung anzulegen.
Wann dir das hilft
Du hast dir vom Geschäftskonto Geld auf dein Privatkonto überwiesen. Die Abbuchung steht am nächsten Tag im Bankabgleich und will zugeordnet werden. Nur gibt es dazu weder Rechnung noch Beleg. Dafür ist die manuelle Anpassung da: Du sagst dem System einmal, auf welches Konto der Betrag gehört, und die Bankzeile ist sauber abgeschlossen.
Wann brauchst du das?
Du hast Geld vom Geschäftskonto privat entnommen oder privat eingelegt
Du hast etwas vom Geschäftskonto bezahlt, zu dem es keinen Beleg gibt
Du möchtest eine Umbuchung oder Korrektur manuell vornehmen
Der Hintergrund: Jede Bewegung auf dem Bankkonto braucht eine Gegenbuchung. Bleibt eine Privatentnahme im Bankabgleich unzugeordnet liegen, hängt sie dauerhaft in den offenen Posten, und am Jahresende sucht ihr die Differenz mühsam zusammen. Mit der manuellen Anpassung erledigst du das in dem Moment, in dem die Zeile auftaucht.
So buchst du eine Privatentnahme
1. Öffne das Modul Buchhaltung. Auf dem Dashboard steht die Kachel deines Bankkontos. Klick dort auf den grünen Knopf „Ordne … Posten zu“ (die Zahl davor ist bei dir eine andere).

2. Such die Abbuchung heraus. Sie ist über die Bankschnittstelle schon im System. Du legst nichts Neues an, du ordnest nur zu.

3. Klick rechts im Buchungssatz zuerst auf die Zeile mit dem Bankzwischenkonto. Erst dann öffnet sich der Reiter Manuelle Anpassungen, in dem du dem Betrag von Hand ein Gegenkonto gibst, statt ihn einer Rechnung zuzuordnen. Klickst du die Zeile nicht vorher an, lässt sich das Konto dort nicht ändern.

4. Trag im Feld Konto das Privatkonto ein: im SKR03 1800 Privatentnahmen allgemein, im SKR04 2100 Privatentnahmen allgemein. Als Bezeichnung schreibst du etwas Sprechendes hin, zum Beispiel „Privatentnahme August“.
5. Klick oben auf Zuordnen. Die Bankzeile ist damit abgeschlossen, der Betrag steht auf dem Privatkonto, und aus den offenen Posten ist sie verschwunden.
Privatentnahme: welche Konten?
Welche Konten bei dir gelten, hängt an eurem Kontenrahmen. Üblich sind:
Privatentnahmen allgemein: 1800 im SKR03, 2100 im SKR04
Privateinlagen (der umgekehrte Fall): 1890 im SKR03, 2180 im SKR04
Welcher Kontenrahmen bei euch hinterlegt ist, weiß dein Steuerberater. Sprich die Konten einmal mit ihm durch. Dann buchst du ab da immer gleich, und in der Kanzlei muss niemand nacharbeiten.
Gut zu wissen
Für Bargeld ohne Bankvorgang, etwa eine Entnahme aus der Kasse, gibt es keine Bankzeile, an der du ansetzen kannst. Dann führt der Weg über Buchhaltung ▸ Journalbuchungen und eine eigene Buchung mit Soll- und Haben-Zeile. In der Praxis ist das der Ausnahmefall, fast alles läuft heute über das Bankkonto.
Der umgekehrte Fall ist die Privateinlage: Du legst privates Geld ins Geschäft ein. Der Weg ist derselbe, nur das Konto ist ein anderes (SKR03: 1890, SKR04: 2180).
Kein Beleg vorhanden? Ein Eigenbeleg mit Datum, Betrag und Zweck reicht in der Regel aus. Häng ihn direkt an die Buchung, dann findet ihn der Steuerberater sofort.
Die manuelle Anpassung kennt kein Steuerfeld. Für Kosten mit Vorsteuer ist sie deshalb der falsche Weg. Die erfasst du als Eingangsrechnung und gleichst die Bankzeile anschließend damit ab.
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