Wissensdatenbank durchsuchen

Buchhaltung

Buchhaltung

Rechnung stornieren (Gutschrift erstellen) – niemals löschen!

Was du in diesem Artikel lernst

Du stornierst eine fehlerhafte Rechnung korrekt – per Gutschrift. Und du weißt, warum du Rechnungen niemals löschen darfst.

Die wichtigste Regel: Niemals löschen!

Eine bereits versendete oder bestätigte Rechnung darf in Deutschland niemals gelöscht werden. Das widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) und hinterlässt eine Lücke in der Rechnungssequenz – was bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt zu Problemen führt.

Der einzig korrekte Weg: eine Gutschrift (Storno-Rechnung) erstellen.

Wann brauchst du eine Gutschrift?

  • Falscher Rechnungsempfänger

  • Falscher Betrag

  • Rechnung wurde doppelt ausgestellt

  • Leistung wurde nicht erbracht

Gutschrift erstellen

  1. Öffne die fehlerhafte Rechnung

  2. Klicke auf „Gutschrift hinzufügen" (im Aktionen-Menü oder als direkter Button)

📸 [Screenshot: Button „Gutschrift hinzufügen" auf der Rechnung]

  1. TREELAX Partner erstellt automatisch eine Gutschrift über denselben Betrag – die Rechnung ist damit buchhalterisch ausgeglichen

  2. Bestätige die Gutschrift

Korrekte Rechnung neu erstellen

Nachdem die Gutschrift erstellt ist, duplizierst du die ursprüngliche Rechnung:

  1. Öffne die ursprüngliche (falsche) Rechnung

  2. Klicke auf Aktionen → „Duplizieren"

  3. Passe die kopierten Daten an (korrekter Empfänger, korrekter Betrag)

  4. Bestätige und versende die neue Rechnung

Was passiert mit der alten Rechnung?

Sie bleibt im System erhalten – mit dem Status „Storniert". Das ist korrekt und gewollt. Du musst nichts löschen oder verstecken.

Weiterführende Artikel

  • Rechnung als bezahlt zurücksetzen

  • Zahlungserinnerung und Mahnung versenden

  • Fehlermeldung 'Debitornummer fehlt' beheben