Rechnung stornieren (Gutschrift erstellen) – niemals löschen!
Was du in diesem Artikel lernst
Du stornierst eine fehlerhafte Rechnung korrekt – per Gutschrift. Und du weißt, warum du Rechnungen niemals löschen darfst.
Die wichtigste Regel: Niemals löschen!
Eine bereits versendete oder bestätigte Rechnung darf in Deutschland niemals gelöscht werden. Das widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) und hinterlässt eine Lücke in der Rechnungssequenz – was bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt zu Problemen führt.
Der einzig korrekte Weg: eine Gutschrift (Storno-Rechnung) erstellen.
Wann brauchst du eine Gutschrift?
Falscher Rechnungsempfänger
Falscher Betrag
Rechnung wurde doppelt ausgestellt
Leistung wurde nicht erbracht
Gutschrift erstellen
Öffne die fehlerhafte Rechnung
Klicke auf „Gutschrift hinzufügen" (im Aktionen-Menü oder als direkter Button)
📸 [Screenshot: Button „Gutschrift hinzufügen" auf der Rechnung]
TREELAX Partner erstellt automatisch eine Gutschrift über denselben Betrag – die Rechnung ist damit buchhalterisch ausgeglichen
Bestätige die Gutschrift
Korrekte Rechnung neu erstellen
Nachdem die Gutschrift erstellt ist, duplizierst du die ursprüngliche Rechnung:
Öffne die ursprüngliche (falsche) Rechnung
Klicke auf Aktionen → „Duplizieren"
Passe die kopierten Daten an (korrekter Empfänger, korrekter Betrag)
Bestätige und versende die neue Rechnung
Was passiert mit der alten Rechnung?
Sie bleibt im System erhalten – mit dem Status „Storniert". Das ist korrekt und gewollt. Du musst nichts löschen oder verstecken.
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